Nachwuchs im Uni-Dschungel: Studieren mit Kind
Du erwartest mitten im Studium oder während der Promotion ein Kind? Nun schwirren Dir unendlich viele Fragen durch den Kopf und Du weißt vielleicht noch nicht, wie Du ein Studium zwischen Wickeltisch und Hörsaal erfolgreich stemmen sollst? Dann schnapp dir erst mal ein Tässchen Tee und mach es Dir auf dem Uni-Dschungel Sofa gemütlich. Wir nehmen in diesem Artikel genauer unter die Lupe, wo Studierende mit Kind tolle Unterstützung bekommen und welche guten Neuigkeiten der gesetzliche Mutterschutz bereithält.
Kita, Wohnraum & ein offenes Ohr: Wo gibt’s Hilfe und Beratung?
Deine erste Anlaufstelle sollte das Studentenwerk sein. Dort kannst Du Dich beraten lassen, wie Du Dein Studium und die Familie (auch finanziell) unter einen Hut bekommst. Darüber hinaus erhältst Du Infos zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten und speziellen Wohnraumangeboten für Studierende mit Kind. Viele Hochschulen bieten zudem auch Spiel-, Wickel- und Stillräume an. Alle wichtigen Infos findest Du auf der Website des Deutschen Studentenwerks, und zwar hier.
Darüber hinaus helfen Dir die allgemeine Studienberatung, der AStA (Allgemeiner Studentenausschuss), Dein Prüfungsamt (u. a. in Bezug auf Fristen), die Gleichstellungsbeauftragte und das Familienservice-Büro weiter.
Stipendien, BAföG & Co.: Finanzielle Unterstützung für ein Studium mit Kind
Neben dem Kinderbetreuungszuschlag im BAföG gibt es weitere finanzielle Unterstützung, die Du beantragen kannst, wie den Betreuungskostenzuschuss vom Jugendamt, Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Mutterschaftsgeld (vom Bundesversicherungsamt oder von Deiner Krankenkasse) sowie Unterhaltsgeld bzw. Unterhaltsvorschuss.
Darüber hinaus kannst Du Stiftungsmittel der Bundesstiftung „Mutter & Kind“ beantragen. Oder wie wäre es mit einem speziell für Dich zugeschnittenen Stipendium für studierende oder promovierende Mütter?
Abschließend werfen wir noch einen Blick auf die Neuregelungen des gesetzlichen Mutterschutzes, die ab dem 1. Januar 2018 gelten werden. Die gute Neuigkeit: Auch Studentinnen werden künftig berücksichtigt und können dann während des Mutterschutzes beispielsweise für Prüfungen Ausnahmen beantragen, ohne dass sich das nachteilig auf ihr Studium auswirkt. Was sich sonst noch alles ändert, findest Du in diesem ZEIT-Artikel schön kompakt auf den Punkt gebracht.
Alles Gute für die Reise mit Kind durch den Uni-Dschungel!