Emsig hast Du Dich an unterschiedlichen Hochschulen um einen Studienplatz beworben und das Studium scheint zum Greifen nah. Doch der Postbote bringt jeden Tag eine neue Absage und so langsam wird das Eis dünn. Was, wenn Du zu Semesterbeginn ohne Studienplatz dastehst? Vielleicht hilft Dir die Studienplatzbörse weiter (hier geht’s zum Beitrag „Achtung, fertig, los! Die Studienplatzbörse“). Eine weitere Möglichkeit, um einen der heiß begehrten Studienplätze zu bekommen, ist das Nachrückverfahren. Was es damit auf sich hat, erfährst Du in diesem Artikel.


Nächster Halt Uni-Dschungel: ein Studienplatz im Nachrückverfahren


Deine zweite Chance auf einen Studienplatz

Wie kommt es überhaupt dazu, dass noch Studienplätze übrig sind? Nun, da sich alle Studenten an verschiedenen Hochschulen beworben haben und jeder natürlich nur einen Studienplatz annehmen kann, gibt es dementsprechend Plätzchen, die frei bleiben.


Der alles entscheidende Brief Deiner Hochschule

Nun hältst Du die Absage in Händen und würdest sie am liebsten direkt zerknüllt in die Tonne werfen. Aber halt! In diesem Brief ist Deine persönliche Nachrücknummer vermerkt und das weitere Vorgehen erläutert, um doch noch einen Studienplatz zu ergattern. Diese Nummer sagt etwas über Deine Chancen aus, im Nachrückverfahren einen Studienplatz zu bekommen. So erhält der rangnächste Bewerber den frei gewordenen Studienplatz. Welche weiteren Kriterien für die Bewerbung ausschlaggebend sind (Numerus clausus, Wartezeit etc.), variiert je nach Hochschule.


Wer hat noch nicht, wer will noch mal?

Wie das Nachrückverfahren im Einzelnen abläuft und was Du nun unternehmen musst, um daran teilzunehmen, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden. Es kann beispielsweise sein, dass die Restplätze ausgelost werden. Auf der Website der Hochschule, an der Du Dich beworben hast, findest Du alle wichtigen Informationen und die Fristen. Bei Fragen kannst Du Dich auch vertrauensvoll an den/die Ansprechpartner/in wenden, der/die für formelle Fragen zum Zulassungsverfahren zuständig ist.


Toi, toi, toi im Losverfahren

Auf  dem Rummel ziehst Du immer eine Niete und im Lotto hast Du auch kein Glück? Dann ist es vielleicht bei der Verlosung der übrig gebliebenen Studienplätze anders! Für das Losverfahren musst Du Dich jedoch anmelden. Da die Hochschulen die Losverfahren eigenständig durchführen, solltest Du Dich dort erkundigen, in welcher Form die Bewerbung erfolgt, welche Fristen es gibt und was Du sonst noch beachten musst.

Das Losverfahren gilt auch für freie Studienplätze mit örtlicher Zulassungsbeschränkung. Alle Infos dazu findest Du auf der Website der Stiftung für Hochschulzulassung.

Für die freien Studienplätze in Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin gibt es ebenfalls alle wichtigen Informationen zum Losverfahren auf der Seite der Stiftung für Hochschulzulassung unter folgendem Link www.hochschulstart.de.


Der Uni-Dschungel Blog wünscht Dir viel Erfolg im Nachrückverfahren, auf dass Du Dich bald an der Hochschule einschreiben kannst.

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