Artikel aktualisiert am 29. Juni 2026
Falls Du kurz vor Semesterbeginn noch immer ohne Studienplatz dastehst, solltest Du unbedingt das Nachrückverfahren kennenlernen! Neben der Studienplatzbörse bietet es Dir nämlich die Möglichkeit, mit ein bisschen Glück doch noch Deinen Wunschstudienplatz abzustauben. Im Nachrückverfahren werden freie Studienplätze vergeben, die von Studieninteressierten aus unterschiedlichen Gründen nicht angenommen wurden, da sie sich beispielsweise an mehreren Hochschulen oder für verschiedene Fächer beworben haben.
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Wenn die Absage für Deinen Traumstudienplatz eintrudelt, solltest Du den Brief aufmerksam lesen. Vielleicht wurde Dir sogar bereits eine Nachrücknummer oder ein Ranglistenplatz zugewiesen.

Erkundige Dich besser schnell, wie das Nachrückverfahren im Detail abläuft, welche Fristen es gibt und ob Du Dich anmelden musst. Auf der Website des Studierendensekretariats findest Du alle wichtigen Infos.
Falls Du übrigens einen freien Studienplatz in Medizin, Pharmazie, Tiermedizin oder Zahnmedizin benötigst, findest Du alle Details zum Nachrückverfahren auf der Website www.hochschulstart.de.
Nutze Deine Chance im Losverfahren
Das Semester steht bereits unmittelbar auf der Matte, aber es ist immer noch kein Studienplatz in Sicht? Dann versuch Dein Glück im Losverfahren! Die Studienplätze, die nach den Vergabeverfahren immer noch frei sind, werden nämlich verlost.
Das Losverfahren bietet Dir die Möglichkeit, Dich um einen Studienplatz in einem Studiengang zu bewerben, der im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt ist. Natürlich musst Du Dich auch für das Losverfahren (oder auch mehrere) anmelden. Informier Dich daher frühzeitig, wie Du Dich bewerben kannst, welche Fristen es gibt und was Du sonst noch beachten musst.
Mit ein bisschen Glück kann das Abenteuer Studium bald endlich losgehen. Der Uni-Dschungel-Blog drückt Dir die Daumen!

